Co-Branding
Co-Branding
Wenn die föderale Marke neben einer anderen Marke erscheint — flämischer oder wallonischer Partner, europäische Einrichtung, privater Kampagnenpartner — gelten die folgenden Regeln.
Hierarchie
Die föderale Marke steht immer links oder oben in einem Lockup. Das System bestätigt dadurch, dass die föderale Verantwortung die Kommunikation trägt, auch wenn sie gemeinsam mit einem Partner ausgeführt wird.
Visuelle Trennung
Zwischen beiden Marken verläuft eine dünne Trennlinie:
- digital: 1 px in
color.border.default - Druck: 0,5 pt
- audiovisuell: 2 px im Endframe
Die Linie verhindert das visuelle Verschmelzen beider Marken.
Optische Höhe
Die beiden Logos werden nicht auf dieselbe physische Höhe ausgerichtet, sondern auf ihre optische Höhe. Eine Marke, die von einer runden Form (Kreis) dominiert wird, erscheint visuell kleiner als eine rechteckige Wortmarke gleicher Höhe. Die Governance-Schicht stellt dafür ein visuelles Templating-Werkzeug bereit.
Farbinterferenz
Wenn der Partner eine starke Farbpalette hat, wird die föderale Marke in Schwarz oder Weiß dargestellt, um Konflikte zu vermeiden. Der Trikolor-Akzent entfällt in Co-Branding-Kompositionen — sonst entsteht eine Kakofonie der Marken.
Sonderfälle
Einige Einrichtungen arbeiten in sensiblen Bereichen (Justiz, Finanzen, Sicherheit) oder haben eine lange visuelle Tradition (Verteidigung). Für sie wird die vollständige Co-Branding-Regel nicht durchgesetzt; stattdessen wird ein Affiliations-Kit bereitgestellt (siehe Verteidigung). Die Governance-Zelle entscheidet von Fall zu Fall — immer begründet, immer dokumentiert.