Logo-Nutzung
Logo-Nutzung
Das föderale Logo besteht aus drei Komponenten: der Marke (das Symbol), der Wortmarke (das Schriftlogo) und dem Lockup (die Zusammenstellung aus Marke + Wortmarke + ggf. Einrichtungsname).
Schutzraum
Um das Logo gilt eine freie Zone, die mindestens der Höhe der Marke (X) entspricht. In dieser Zone darf kein anderer Text, kein Bild und kein grafisches Element platziert werden.
Mindestgröße
| Medium | Mindestbreite |
|---|---|
| Digitaler Bildschirm | 96 px |
| A4-Druck | 18 mm |
| Visitenkarte | 12 mm |
| Favicon | 32 × 32 px |
Unter diesen Größen wird nur die Marke verwendet, nicht das gesamte Lockup.
Co-Branding
Wenn das föderale Logo neben einem anderen Logo erscheint (Einrichtung, Kampagnenpartner, internationale Zusammenarbeit), gelten folgende Regeln:
- das föderale Logo steht links, oder oben in vertikalen Kompositionen;
- die Trennung zwischen beiden Logos ist eine dünne vertikale Linie (1 px am Bildschirm, 0,5 pt im Druck);
- beide Logos haben die gleiche optische Höhe (nicht zwangsläufig die gleiche physische Höhe — die Marke wird visuell ausbalanciert).
Tun und Vermeiden
| Tun | Vermeiden |
|---|---|
| Logo auf einfarbigem Hintergrund | Logo über einem unruhigen Foto |
| Offizielle Farbversion verwenden (blau oder weiß) | Eigene Farbversionen anfertigen |
| Lockup als Ganzes verwenden | Marke und Wortmarke getrennt verschieben |
| Mindestgröße einhalten | Logo bis zur Unleserlichkeit verkleinern |
| Schutzraum bewahren | Text innerhalb der X-Zone platzieren |