Föderales Markensystem Eine Marke für die Bundesregierung
Aktualisiert: 2026-05-06

Logo-Nutzung

Logo-Nutzung

Das föderale Logo besteht aus drei Komponenten: der Marke (das Symbol), der Wortmarke (das Schriftlogo) und dem Lockup (die Zusammenstellung aus Marke + Wortmarke + ggf. Einrichtungsname).

Schutzraum

Um das Logo gilt eine freie Zone, die mindestens der Höhe der Marke (X) entspricht. In dieser Zone darf kein anderer Text, kein Bild und kein grafisches Element platziert werden.

Mindestgröße

Medium Mindestbreite
Digitaler Bildschirm 96 px
A4-Druck 18 mm
Visitenkarte 12 mm
Favicon 32 × 32 px

Unter diesen Größen wird nur die Marke verwendet, nicht das gesamte Lockup.

Co-Branding

Wenn das föderale Logo neben einem anderen Logo erscheint (Einrichtung, Kampagnenpartner, internationale Zusammenarbeit), gelten folgende Regeln:

  • das föderale Logo steht links, oder oben in vertikalen Kompositionen;
  • die Trennung zwischen beiden Logos ist eine dünne vertikale Linie (1 px am Bildschirm, 0,5 pt im Druck);
  • beide Logos haben die gleiche optische Höhe (nicht zwangsläufig die gleiche physische Höhe — die Marke wird visuell ausbalanciert).

Tun und Vermeiden

Tun Vermeiden
Logo auf einfarbigem Hintergrund Logo über einem unruhigen Foto
Offizielle Farbversion verwenden (blau oder weiß) Eigene Farbversionen anfertigen
Lockup als Ganzes verwenden Marke und Wortmarke getrennt verschieben
Mindestgröße einhalten Logo bis zur Unleserlichkeit verkleinern
Schutzraum bewahren Text innerhalb der X-Zone platzieren